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Erbrecht

Das Deutsche Erbrecht legt eine verbindliche gesetzliche Erbfolge fest. Diese setzt ein, wenn kein rechtsgültiges Testament verfasst wurde. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus den nächsten Verwandten des Verstorbenen.

Hierbei sind Erben erster Ordnung
Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht-ehelichen sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Erkundigen Sie sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wenn Sie dazu Fragen haben wenden Sie sich am besten an einen Juristen. Auf der Internetseitehttp://www.erbrecht-ratgeber.de/ finden Sie auch weiterführende Informationen.

 

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